Wann darf was verlangt werden?
Der Ruf nach einem "sauberen Leumund" ist in vielen Stellenanzeigen Standard. Doch Vorsicht: Nicht für jeden Job darf ein Strafregisterauszug verlangt werden. Zudem herrscht oft Verwirrung über den Unterschied zwischen dem normalen Privatauszug und dem Sonderprivatauszug. Wir klären auf, wann Sie welches Dokument anfordern dürfen und wie Sie die Daten korrekt interpretieren.
Der Privatauszug: Der Standard
Der klassische Strafregisterauszug (Privatauszug) enthält Urteile wegen Verbrechen und Vergehen. Er darf vom Arbeitgeber nur verlangt werden, wenn die Integrität des Bewerbers für die Stelle zentral ist (was sehr oft der Fall sein dürfte).
- Beispiele: Sicherheitsdienst, Geldtransporte, Schlüsselpositionen mit grossem Verantwortungsbereich, Finanz- und Versicherungsbereich.
- Verfahren: Der Bestellantrag muss grundsätzlich vom Bewerber kommen, welcher beim Bundesamt für Justiz (BJ) zwecks Bestellung einzureichen ist. Der Arbeitgeber braucht die Mitwirkung des Kandidaten und kann dies nicht selbst vornehmen (im Ausland zum Teil möglich).
Der Sonderprivatauszug: Zum Schutz von Verletzlichen
Der Sonderprivatauszug ist eine spezielle Form, die eingeführt wurde, um Minderjährige und andere schutzbedürftige Personen besser zu schützen. Er enthält nur Urteile, die ein Tätigkeits-, Kontakt- oder Rayonverbot enthalten.
Wann ist er zwingend? Er ist gesetzlich vorgeschrieben oder dringend empfohlen für Tätigkeiten im regelmässigen Kontakt mit Minderjährigen oder kranken/behinderten Menschen (z.B. Lehrer, Sporttrainer, Pflegepersonal).
Wichtig: Der Arbeitgeber muss schriftlich bestätigen, dass der Bewerber eine solche Tätigkeit ausüben wird, damit der Bewerber den Sonderprivatauszug überhaupt bestellen kann.
VOSTRA und Strafjustizbehörden
VOSTRA ist das elektronische Schweizerische Strafregistersystem, in dem alle relevanten strafrechtlichen Entscheide für Behördenzwecke geführt werden. Dieses System, in dem auch Einträge enthalten sind, welche weder im Privatauszug noch im Sonderprivatauszug erscheinen, ist nur für gewissen Behörden zugänglich. Es ist daher gut zu wissen, dass in einem Privatauszug nichts vermerkt ist und ein Kandidat eine behördliche Sicherheitsüberprüfung (z.B. im Umfeld kritischer Infrastrukturen) trotzdem nicht besteht, weil Behörden im VOSTRA zusätzliche, für den Privatauszug nicht sichtbare Informationen berücksichtigen können.
Fazit für HR
Falls Sie einen Strafregisterauszug einverlangen, sollten sie einen allfälligen Eintrag darauf prüfen, ob dieser für die Stelle relevant ist. Wenn Sie einen Buchhalter einstellen, sind Vermögensdelikte relevant sowie auch finanzielle Integrität – ein Verkehrsdelikt hingegen weniger.
Lesen Sie hier mehr in unserem grossen Guide über Background Checks.