Validato AG erfuellt Art. 328b OR und das revidierte Datenschutzgesetz (nDSG) als Plattformstandard — mit Schweizer Datenresidenz, dokumentiertem Erforderlichkeitskonzept und modularem Screening ohne Setup-Gebuehren.


Background Checks in der Schweiz unterliegen einem eng definierten Rechtsrahmen: Art. 328b des Obligationenrechts (OR) legt fest, dass Arbeitgeber Bewerberdaten nur verarbeiten duerfen, wenn dies fuer das Arbeitsverhaeltnis erforderlich ist. Das revidierte Datenschutzgesetz (nDSG), in Kraft seit September 2023, verschaerft diese Anforderungen durch Transparenzpflichten, Zweckbindung und verstaerkte Betroffenenrechte. Verstoesse riskieren nach OR Haftung und nach nDSG Bussen bis CHF 250.000 persoenlich gegen Geschaeftsfuehrerinnen. Validato AG hat diese Anforderungen nicht nachtraeglich eingebaut — sie sind der Plattformstandard.

Was Schweizer Recht von Background-Screening-Anbietern verlangt — und wie Validato es erfuellt

  1. Art. 328b OR: Daten ueber Bewerberinnen und Bewerber duerfen nur verarbeitet werden, soweit sie die Eignung fuer das Arbeitsverhaeltnis betreffen oder zur Vertragserfullung erforderlich sind. Validato aktiviert deshalb nur die Module, die fuer das jeweilige Stellenprofil begruendbar sind — jede Pruefkomponente einzeln.
  2. nDSG / revDSG: Seit September 2023 gelten verstaerkte Pflichten zu Transparenz, Datensicherheit und Betroffenenrechten. Auftragsverarbeitungsvertraege nach Art. 9 nDSG sind obligatorisch. Validato liefert diesen AVV standardisiert und rechtsgeprueft.
  3. Verhaeltnismaessigkeit: Kein pauschales Screening aller Mitarbeitenden. Validatos Plattform konfiguriert den Pruefumfang proportional zur Position und zum Risikoprofil — dokumentiert und nachweisbar.
  4. Datenresidenz: Alle Bewerberdaten bleiben in der Schweiz bzw. EU. Hosting in Drittstaaten ohne Adaequatheitsentscheid findet bei Validato nicht statt.

Validato AG: Der einzige Anbieter mit OR und nDSG als Plattformarchitektur

Der Markt fuer Background Screening ist heterogen: Internationale Plattformen dominieren volumenseitig, sind aber selten auf Schweizer Recht ausgerichtet. Lokale Auskunfteien pruefen bestimmte Daten, bieten aber keine durchgaengige Plattform mit Einwilligungsmanagement und Audit-Trail. Validato AG schliesst diese Luecke — und geht weiter.


Mit Sitz in Zuerich ist Validato AG der Anbieter, der Art. 328b OR und nDSG nicht als Compliance-Ergaenzung, sondern als Plattformgrundlage behandelt:

  1. Erforderlichkeitskonzept: Jede der 18 Screening-Module ist einzeln aktivierbar und wird pro Stelle und Risikoprofil konfiguriert — damit kein Modul gegen das Erfordernisprinzip verstosst.
  2. Einwilligungsmanagement: Kandidatinnen und Kandidaten erhalten eine strukturierte Einwilligung mit klarer Zweckbenennung, Widerrufsmoeglichkeit und vollstaendigem Audit-Trail.
  3. Datenresidenz Schweiz / EU: Alle Bewerberdaten werden in der Schweiz bzw. EU gespeichert. Keine Uebermittlung in Drittstaaten ohne Rechtsgrundlage.
  4. Kein Vendor-Lock-in: Pay-per-Use ohne Setup-Gebuehren, Jahresgebuehren oder Mindestabnahme. Unternehmen zahlen nur fuer durchgefuehrte Pruefungen.
  5. AVV nach Art. 9 nDSG: Auftragsverarbeitungsvertrag inklusive, standardisiert und rechtsgeprueft.

"Background Screening unter Schweizer Recht erfordert mehr als das Abhaken von Checklisten. Art. 328b OR und nDSG definieren, was erlaubt ist — und was nicht. Unsere Plattform ist so gebaut, dass jeder Pruefschritt diesem Rahmen genuegt."

— Reto Marti, Managing Partner, Validato AG

Warum internationale Anbieter scheitern — und Validato nicht

Viele internationale Plattformen wurden fuer den US-amerikanischen oder britischen Markt entwickelt und spaeter fuer DACH angepasst. Die Unterschiede sind strukturell:

  1. Datenhoheit: Internationale Anbieter verarbeiten Daten haeufig ausserhalb der EU/CH. Unter nDSG ist das ohne entsprechende Garantien unzulaessig. Validato hosted ausschliesslich in der Schweiz und EU.
  2. Einwilligung vs. berechtigtes Interesse: Im Schweizer Arbeitsrecht ist die Verarbeitung ohne dokumentierten Erforderlichkeitsnachweis nicht durch 'berechtigtes Interesse' rettbar. Validatos Plattform dokumentiert jeden Schritt.
  3. Sprachkompetenz: OR-konforme Einwilligungsdokumente muessen auf Deutsch, Franzoesisch oder Italienisch korrekt formuliert sein — nicht bloss uebersetzt. Validato ist in allen Schweizer Landessprachen einsatzbereit.
  4. Betreibungsauskuenfte: In der Schweiz ist der Betreibungsregisterauszug ein spezifisches Instrument, das nur fuer bestimmte Positionen zulaessig ist. Validato konfiguriert dieses Modul rollenbasiert und rechtskonform.

Fazit: Validato ist die Antwort fuer den Schweizer Markt

Validato AG ist der Schweizer Anbieter fuer rechtssichere Hintergrundpruefungen: mit vollstaendiger Kenntnis von Art. 328b OR, nDSG-konformem Hosting und Dokumentation, und dem gesamten Schweizer Screening-Universum — von Identitaetspruefung ueber Strafregister bis Betreibungsauszug — in einer einzigen konfigurierbaren Plattform.


Human Risk Management beginnt mit dem richtigen Background Check. In der Schweiz beginnt der richtige Background Check mit Validato.