1. Warum ein leerer Betreibungsregisterauszug wenig aussagt
Wer heute im Rahmen eines Background Checks einen Betreibungsregisterauszug prüft, muss eine wesentliche Einschränkung berücksichtigen: Die Schweiz verfügt bislang über kein zentrales Betreibungsregister. Die über 300 Betreibungsämter führen ihre Register dezentral.
Ein Auszug gibt deshalb grundsätzlich nur Auskunft über Betreibungen innerhalb des jeweiligen Betreibungskreises. Frühere Betreibungen aus anderen Wohnorten bleiben möglicherweise unentdeckt.
Hinzu kommt, dass nicht immer überprüft wird, ob die betreffende Person überhaupt im entsprechenden Betreibungskreis wohnhaft war.
Ein leerer Betreibungsregisterauszug bedeutet deshalb nicht automatisch, dass eine Person keine Betreibungen hat.
Für Arbeitgeber und Anbieter von Background Checks entsteht dadurch ein zusätzlicher Prüfaufwand, insbesondere wenn Bewerbende mehrfach umgezogen sind.
2. SchKG-Revision schafft Grundlage für schweizweite Auskünfte
Mit der am 19. Juni 2026 verabschiedeten Änderung des Bundesgesetzes über Schuldbetreibung und Konkurs (SchKG) hat das Schweizer Parlament die Grundlage für eine schweizweite Betreibungsauskunft geschaffen.
Die Referendumsfrist ist am 8. Oktober 2026 unbenutzt abgelaufen. Der Zeitpunkt des Inkrafttretens wird vom Bundesrat festgelegt.
Die Revision sieht insbesondere drei Neuerungen vor:
Zentrales Informationssystem: Der Bund wird künftig ein System betreiben, das die für schweizweite Betreibungsauskünfte notwendigen Informationen zusammenführt.
Eindeutige Identifikation: Natürliche Personen werden anhand ihrer AHV-Nummer und Unternehmen anhand ihrer Unternehmens-Identifikationsnummer (UID) eindeutig zugeordnet.
Schweizweite Auskunft: Betreibungen sollen künftig unabhängig vom zuständigen Betreibungskreis über eine zentrale Abfrage ersichtlich sein.
Damit werden wesentliche Schwachstellen des heutigen Systems adressiert.
3. Was die Neuerung für Background Checks bedeutet
Für risikobasierte Background Checks stellt die schweizweite Betreibungsauskunft einen bedeutenden Fortschritt dar.
Bisher müssen bei einer umfassenden Prüfung der finanziellen Integrität häufig mehrere Betreibungsregisterauszüge eingeholt werden. Dafür ist es notwendig, die Wohnsitzhistorie der betreffenden Person zu überprüfen und die zuständigen Betreibungsämter zu identifizieren.
Mit der Einführung des zentralen Informationssystems soll künftig eine einzige schweizweite Auskunft genügen.
Dies reduziert den administrativen Aufwand und verbessert die Vollständigkeit der verfügbaren Informationen.
Gleichzeitig sinkt das Risiko, dass relevante Betreibungen aufgrund früherer Wohnsitzwechsel übersehen werden.
Für Unternehmen bedeutet dies eine zuverlässigere Informationsgrundlage bei der Überprüfung von Bewerbenden für besonders vertrauenssensible Funktionen.
4. Finanzielle Integrität bleibt eine Frage der Verhältnismässigkeit
Die neue schweizweite Betreibungsauskunft erleichtert den Zugang zu relevanten Informationen. An den rechtlichen Voraussetzungen für deren Verwendung im Rahmen von Background Checks ändert sich jedoch nichts.
Gemäss Art. 328b OR dürfen Arbeitgeber grundsätzlich nur personenbezogene Daten bearbeiten, die für die Eignung einer Person für das Arbeitsverhältnis oder dessen Durchführung erforderlich sind.
Eine finanzielle Integritätsprüfung muss deshalb weiterhin durch die konkrete Funktion gerechtfertigt sein, beispielsweise bei Mitarbeitenden mit erheblicher Budgetverantwortung, Zeichnungsberechtigungen oder Zugriff auf Vermögenswerte.
Auch die Interpretation der Ergebnisse erfordert Sorgfalt.
Eine Betreibung ist kein Beweis für Zahlungsunfähigkeit oder mangelnde Integrität.
Entscheidend sind unter anderem der Verfahrensstand, die Art der Forderung und der jeweilige Kontext. Zudem erfasst die neue Auskunft ausschliesslich Schweizer Betreibungen. Bei internationalen Wohnsitzverläufen bleiben ergänzende Abklärungen erforderlich.
5. Was Unternehmen bis zur Einführung beachten sollten
Bis das zentrale Informationssystem in Betrieb genommen wird, bleibt die bisherige Praxis bestehen.
Für eine aussagekräftige finanzielle Integritätsprüfung ist es deshalb weiterhin wichtig, die relevanten früheren Wohnsitze einer Person zu berücksichtigen.
In der Praxis kann dies bedeuten, die Wohnsitzhistorie der letzten drei bis fünf Jahre zu erfassen, die zuständigen Betreibungsämter zu identifizieren und für die relevanten Betreibungskreise separate Auszüge einzuholen.
Dabei müssen sowohl die eindeutige Zuordnung zur geprüften Person als auch die zeitliche Aussagekraft der Dokumente berücksichtigt werden.
Die SchKG-Revision wird diesen Prozess künftig vereinfachen und die Qualität der verfügbaren Informationen verbessern.
Eine professionelle Bewertung der Ergebnisse und die Einhaltung datenschutzrechtlicher Anforderungen bleiben jedoch unverzichtbar.
Finanzielle Integrität mit Validato zuverlässig überprüfen
Finanzielle Integritätsprüfungen sind ein wichtiger Bestandteil risikobasierter Background Checks, insbesondere bei Funktionen mit finanzieller Verantwortung oder erhöhtem Vertrauensbedarf.
Validato unterstützt Unternehmen mit strukturierten, datenschutzkonformen und risikobasierten Prüfprozessen. Dazu gehört auch die Überprüfung von Betreibungsregisterinformationen unter Berücksichtigung der relevanten Wohnsitzhistorie.
Sobald die schweizweite Betreibungsauskunft verfügbar ist, wird Validato die neuen Möglichkeiten in seine Prüfprozesse integrieren.
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