Pre-Screening und Re-Screening in Europa 

Warum kontinuierliche Mitarbeiterüberprüfungen für Unternehmen in Österreich sowie in anderen europäischen Staaten unverzichtbar werden 

In zahlreichen Projekten mit Unternehmen in Österreich, Deutschland und der Schweiz, sowie anderen EU-Staaten zeigt sich ein wiederkehrendes Muster. Risiken entstehen nicht nur bei Neueinstellungen. Sie entwickeln sich über Zeit. Klassische Einstellungsprüfungen greifen deshalb zu kurz. 

Pre-Screening und Re-Screening sind heute zentrale Elemente eines strukturierten Human Risk Managements. Besonders in Österreich, wo Unternehmen eng in europäische Wertschöpfungs- und Regulierungsstrukturen eingebunden sind, gewinnen kontinuierliche Screening-Modelle an Bedeutung. 

Der Auslöser ist meist Compliance. Der Nutzen liegt in der nachhaltigen Risikosteuerung. 

Regulatorischer Rahmen. Österreich im EU-Kontext 

Unternehmen in Österreich müssen nationale Vorgaben mit europäischen Regelwerken zusammenführen: 

  1. DSGVO als verbindlicher Datenschutzrahmen 
  2. NIS2 für kritische und wichtige Einrichtungen 
  3. ISO 27001, insbesondere Annex A 6.1 Screening 
  4. Branchenbezogene Auflagen in Energie, Finanzwesen und Industrie 


Diese Vorgaben verlangen keine pauschale Kontrolle. Sie fordern jedoch risikobasierte, dokumentierte und nachvollziehbare Maßnahmen zur Prävention interner Risiken. Studien zeigen die Relevanz. Laut PwC gehen über 40 % der Wirtschaftskriminalitätsfälle auf interne Akteure zurück. 

Pre-Screening. Risiken vor dem Eintritt erkennen 

Pre-Screening findet vor Vertragsabschluss oder Funktionsübernahme statt. Ziel ist es, potenzielle Risiken frühzeitig und rechtssicher zu identifizieren. 

Typische Bestandteile sind: 

Identitäts- und Dokumentenprüfung 

Plausibilitätsprüfung von Lebenslaufangaben 

Strafregister- oder Sanktionsprüfungen im zulässigen Rahmen 

Qualifikations- und Referenzabgleiche 

Kontextbezogene OSINT-Analysen 

In Österreich und der EU gilt. Pre-Screening muss verhältnismäßig, transparent und einwilligungsbasiert erfolgen. 

Re-Screening. Risiken verändern sich 

Ein zentrales Problem vieler Organisationen. Nach dem Eintritt findet keine weitere Überprüfung statt. Dabei verändern sich Rollen, Zugriffsrechte und externe Einflussfaktoren laufend. 

Re-Screening setzt genau hier an. Es ermöglicht regelmäßige oder anlassbezogene Überprüfungen, zum Beispiel bei: 

Rollen- oder Funktionswechseln 

Zugriff auf kritische Systeme 

regulatorischen Änderungen 

Auffälligkeiten oder Compliance-Hinweisen 

Re-Screening ist kein Kontrollinstrument. Es ist ein präventives Frühwarnsystem. 

Plattformbasierter Ansatz. Einheitlich und auditfähig 

Manuelle Einzelprozesse sind in internationalen Organisationen kaum skalierbar. Eine zentrale Screening-Plattform ermöglicht: 

  1. Einheitliche Pre- und Re-Screening-Prozesse 
  2. Länderspezifische Konfiguration innerhalb eines Systems 
  3. Dokumentation für Audits und ISO-Nachweise 
  4. Klare Rollen- und Berechtigungskonzepte 


Gerade für österreichische Unternehmen mit EU-Präsenz schafft dies Rechtssicherheit und Konsistenz. 

Datenschutz und Vertrauen 

Nachhaltiges Screening funktioniert nur mit klaren Leitplanken: 

DSGVO-konforme Verarbeitung 

Zweckbindung und Datenminimierung 

Transparente Information der betroffenen Personen 

Definierte Speicherfristen, z. B. 120 Tage 

ISO 27001-zertifizierte Informationssicherheit 

Vertrauen ist kein Nebenprodukt. Es ist Voraussetzung. 

Fazit

Pre-Screening und Re-Screening sind keine bürokratischen Pflichten. Sie sind strategische Instrumente zur Risikoreduktion und Compliance-Sicherung in Europa. 


Lassen Sie uns gemeinsam prüfen, wie ein rechtssicheres Pre- und Re-Screening für Ihr Unternehmen umgesetzt werden kann. Fordern Sie eine unverbindliche Demo an.