NIS2 & KRITIS: Warum deutsche Unternehmen externe Mitarbeitende und Entwicklerteams prüfen müssen 

Cybersecurity endet nicht bei der Technik – sie beginnt beim Menschen 

Mit NIS2 und dem kommenden KRITIS-DachG verschärft Deutschland seine Anforderungen an Cyber- und Personalsicherheit. Unternehmen müssen nicht nur ihre eigenen Mitarbeitenden prüfen, sondern auch die Menschen, die über Dienstleister, Subunternehmer oder internationale Entwicklerteams Zugriff auf kritische Systeme erhalten. 

1. NIS2 verpflichtet deutsche Unternehmen zu personeller Lieferketten-Sicherheit 

NIS2 fordert ein Risikomanagement, das ausdrücklich den Human Factor und die Sicherheit der Lieferkette umfasst. Dazu gehören u. a.: 

  1. externe Entwickler 
  2. Remote-Administratoren 
  3. Wartungspartner 
  4. Betreiber externer SOCs 
  5. Nearshore-Teams und Beratungsfirmen 

Ohne strukturierte Background Checks ist diese Anforderung kaum nachweisbar erfüllbar. 

2. KRITIS-DachG & CER-Richtlinie: Background Checks werden Standard 

Die CER-Richtlinie schreibt klar, dass kritische Einrichtungen Verfahren für Background Checks benötigen – auch für Dienstleisterpersonal. 

Sensible Rollen, Zugang zu Anlagen und Systemen, Remote-Zugänge: All diese Fälle müssen künftig dokumentiert geprüft werden. 

3. Validato macht NIS2 & KRITIS prüfbar 

Validato bietet ein vollständiges Screening-System für interne und externe Mitarbeitende: 

  1. Identitäts- & Integritätsprüfungen 
  2. Internationaler HR- und Compliance-Check 
  3. Re-Screening für kritische Funktionen 
  4. Reports für Audits und Behörden 

Damit wird aus einer regulatorischen Pflicht ein effizienter, automatisierter Prozess. 

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